LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.03.2015
L 2 AS 3/15 NZB
Normen:
SGG § 144 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Gelsenkirchen, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 2525/13

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der BerufungAbsenkung des Regelbedarfs um 30 % für zwei MonateAufklärung hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2015 - Aktenzeichen L 2 AS 3/15 NZB

DRsp Nr. 2015/5604

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung Absenkung des Regelbedarfs um 30 % für zwei Monate Aufklärung hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung

1. Die Frage, ob ein Betroffener über die Folgen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung hinreichend aufgeklärt worden ist und auch die Frage, in welchem zeitlichen Umfang bei einer ausgeübten geringfügigen Beschäftigung Maßnahmen zulässig sind, die die Ausübung dieser Beschäftigung möglicherweise beeinträchtigen können, sind vom konkreten Einzelfall abhängig und einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich. 2. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache muss hinreichend dargelegt werden.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.11.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 2;

Gründe

Die gemäß § 145 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige Beschwerde ist nicht begründet.