Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 28. September 2020 wie folgt abgeändert:
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N aus S gewährt.
Es wird angeordnet, dass der Kläger eine Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro leistet.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
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