Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 11. Juni 2020 aufgehoben. Der Klägerin wird für das Verfahren bei dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Bevollmächtigten bewilligt.
Die Beschwerde ist begründet. Der Klägerin ist für das Verfahren bei dem Sozialgericht (
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