SG Frankfurt (Oder), vom 23.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 AY 17/20 ER
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen AnordnungLeistungen zur Sicherung des LebensunterhaltsSicherung des aktuellen LebensunterhaltsBesondere Eilbedürftigkeit für in der Vergangenheit liegende Zeiträume
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2020 - Aktenzeichen L 15 AY 14/20 B ER
DRsp Nr. 2020/8125
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen AnordnungLeistungen zur Sicherung des LebensunterhaltsSicherung des aktuellen LebensunterhaltsBesondere Eilbedürftigkeit für in der Vergangenheit liegende Zeiträume
1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen der Sicherung lediglich des aktuellen Lebensunterhalts.2. Für in der Vergangenheit liegende Zeiträume kann eine besondere Eilbedürftigkeit nur dann vorliegen, wenn sich der nicht befriedigte Bedarf aktuell auswirkt.
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