Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen für das Beschwerdeverfahren zu erstatten. Den Antragstellerinnen wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K, X, bewilligt.
I.
Streitgegenstand ist die einstweilige Verpflichtung des Antragsgegners, den Antragstellerinnen Leistungen nach dem SGB II (Regelbedarf) zu gewähren.
Die im Juli 1993 geborene Antragstellerin zu 1) sowie ihre im Juni 2012 geborene Tochter, die Antragstellerin zu 2), sind polnische Staatsangehörige.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|