SG Detmold, vom 16.06.1981 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 An 128/80
Beschränkung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte
BSG, Urteil vom 09.09.1982 - Aktenzeichen 11 RA 72/81
DRsp Nr. 2005/16939
Beschränkung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte
»1. Ein Versicherter kann die Feststellung begehren, daß er unter Berücksichtigung grundgesetzlicher Bestimmungen (hier: des Art 3 Abs 2GG) nach einer gesetzlichen Vorschrift (hier: des § 25 Abs. 3AVG = § 1248 Abs. 3RVO) künftig anspruchsberechtigt sein kann; auf eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (auf künftige Leistung i.S. des § 259ZPO) darf er bei Ungewißheit über den künftigen Eintritt wesentlicher Leistungsvoraussetzungen nicht verwiesen werden.2. Ob die Beschränkung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte in § 25 Abs. 3AVG (= § 1248 Abs. 3RVO) in Zeiten ab Juni 1992 gegen Art. 3 Abs. 2GG verstößt, läßt sich derzeit nicht beurteilen.«