Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 25. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 652,32 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha).
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