Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.04.2018 geändert. Die Beiordnung der Rechtsanwältin F erfolgt ohne Beschränkung auf die Bedingungen eines im Bezirk des Sozialgerichts Düsseldorf ansässigen Rechtsanwalts. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die beschränkte Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|