Beschlussverfahren: Ungeeignetheit zur Feststellung von geltenden Tarifverträgen
LAG Hamm, Beschluss vom 04.06.1996 - Aktenzeichen 13 TaBV 20/96
DRsp Nr. 2001/5863
Beschlussverfahren: Ungeeignetheit zur Feststellung von geltenden Tarifverträgen
Das Beschlussverfahren ist nicht dazu geeignet, feststellen lassen, welche Tarifverträge im Betrieb des Arbeitgebers auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten anzuwenden sind.