I.
Die Beteiligten streiten im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren über das Begehren des Antragstellers, die beteiligte Arbeitgeberin möge ihm die Rechtsanwaltskosten erstatten, die ihm in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zur Durchsetzung seiner Honorarforderung als Beisitzer einer bei der Arbeitgeberin gebildeten Einigungsstelle entstanden sind.
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