Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte im Klagezeitraum einen Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes unterhalten hat und daher zur Auskunftserteilung an die Klägerin verpflichtet ist.
Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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