Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 19. März 2015 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Krankengeld (Krg) für die Zeit vom 23.12.2010 bis 30.6.2011.
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