Beschäftigungsanspruch, dauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung, Lohnanspruch, Annahmeverzug
LAG Köln, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 8 Sa 244/00
DRsp Nr. 2002/9049
Beschäftigungsanspruch, dauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung, Lohnanspruch, Annahmeverzug
»Ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer auf unabsehbare Zeit außer Stande ist, die arbeitsvertragliche geschuldete Tätigkeit zu erbringen, so liegt dauerndes Unvermögen vor. Zu einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, ebenso wenig gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistungen in Annahmeverzug.«
Normenkette:
BGB § 611 § 615 § 323 ;
Hinweise:
keine Zulassung
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 10966/98