Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. Mai 2010 wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.Die Revision wird zugelassen.
1.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren um eine vom Beklagten gegenüber der Klägerin festgesetzte Ausgleichsabgabe nach Schwerbehindertenrecht für das Jahr 2006 in Höhe von 31.200,00 Euro.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|