Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen; wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in dieser Sache ergangene Revisionsurteil des BAG vom 16.3.1994 (- 5 AZR 339/92 -, Urteilsausfertigung Bl. 411-434, veröffentlicht in AP Nr. 18 zu §
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