Die Parteien streiten im Berufungsverfahren über die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zum 31.08.2002 sowie um ihre Weiterbeschäftigung.
Die heute 47 jährige Klägerin ist Diplom-Sportlehrerin. Seit dem 26.01.1996 ist sie aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen mit dem beklagten Land als Sportlehrerin in Kölner Schulen tätig, seit dem 16.04.1997 in der F -Schule, einer Schule für Lernbehinderte auf der S in K .
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