Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 33/15 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
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