Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 25.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 61.677,54 Euro festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) über eine Nachforderung von Beiträgen und Umlagen zur Sozialversicherung in Bezug auf die Tätigkeit des Beigeladenen zu 2) als Geschäftsführer der Klägerin im Zeitraum von Januar 2013 bis Dezember 2016.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH; Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2008 [im Folgenden GV]; Eintrag ins Handelsregister des Amtsgerichts Y.
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