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Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung, dem Kläger Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) zu zahlen. Während dessen entsprechende Klage keinen Erfolg gehabt hatte (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland [SG] vom 2. Oktober 1996), wurde ihm im Berufungsverfahren jene Leistung "ab Antragstellung" zugesprochen (Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland [LSG] vom 26. Juni 1997).
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