Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 01.12.2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird endgültig auf 27.647,04 € festgesetzt.
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