Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 17. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Klägerin eine Berufskrankheit (BK) nach der Nr. 1317 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) vorliegt.
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