LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.08.2012
L 3 U 123/10
Normen:
SGB VII § 7; SGB VII § 9; BKV Nr. 2108 der Anlage 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 25.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 52/03

Berufskrankheit; bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule; konkurrierende Ursache; Begleitspondylose; Konstellation B10 bzw. B3

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - Aktenzeichen L 3 U 123/10

DRsp Nr. 2012/20332

Berufskrankheit; bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule; konkurrierende Ursache; Begleitspondylose; Konstellation B10 bzw. B3

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 25. März 2010 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 7; SGB VII § 9; BKV Nr. 2108 der Anlage 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) - Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (LWS) durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können -.