BSG - Urteil vom 19.03.1991
2 RU 33/90
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; RVO § 667 Abs. 1 S. 1, § 664 Abs. 3, § 647 Abs. 1 S. 1, § 668 Abs. 1; SGG § 62 ;
Fundstellen:
BSGE 68, 205
SozR 3-2200 § 667 Nr. 1

Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

BSG, Urteil vom 19.03.1991 - Aktenzeichen 2 RU 33/90

DRsp Nr. 1998/7714

Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

1. Bei der Prüfung der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit sollen nur solche nachhaltigen, wesentlichen Betriebsveränderungen zu einer Überweisung führen, die das Gepräge des Unternehmens grundlegend umgestaltet haben; es müssen grundlegende Änderungen in der Unternehmensstruktur, die für die Zuständigkeitsfrage wesentlich sind, vorhanden sein. Eine solche grundlegende Änderung kann auch durch die Fusion von bis dahin selbständigen Unternehmen iS des § 658 Abs 2 Nr 1 RVO eintreten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; RVO § 667 Abs. 1 S. 1, § 664 Abs. 3, § 647 Abs. 1 S. 1, § 668 Abs. 1; SGG § 62 ;

Gründe:

I

Streitig ist, ob das Unternehmen der Klägerin wegen grundlegender Änderungen in der Unternehmensstruktur von der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (Beklagte) an die Berufsgenossenschaft (BG) der chemischen Industrie (Beigeladene) zu überweisen ist.