Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 28. Oktober 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
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