Berufliche Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum nach § 112 Abs. 7 AFG
BSG, Urteil vom 11.01.1989 - Aktenzeichen 7 RAr 40/87
DRsp Nr. 1999/6837
Berufliche Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum nach § 112 Abs. 7AFG
1. Bei der Prüfung nach § 112 Abs. 7AFG, ob und welche beruflichen Tätigkeiten den Dreijahreszeitraum überwiegend ausfüllen, ist auf Kalendertage abzustellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]