OVG Niedersachsen - Urteil vom 12.06.2013 13 LC 174/10
Normen:
KHEntgG § 14 Abs. 1 S. 2; SGB V § 112 Abs. 2 Nr. 1 - 5;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 22.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 3161/08
Berücksichtigungsfähigkeit der Implantationen von Stents im Erlösbudget
OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.06.2013 - Aktenzeichen 13 LC 174/10
DRsp Nr. 2013/17548
Berücksichtigungsfähigkeit der Implantationen von Stents im Erlösbudget
Implantationen von Stents sind bei insoweit gegebenem Versorgungsauftrag auch dann im Erlösbudget berücksichtigungsfähig, wenn diese Leistungen im Rahmen einer Verbringung in einem anderen Krankenhaus erbracht werden.
Normenkette:
KHEntgG § 14 Abs. 1 S. 2; SGB V § 112 Abs. 2 Nr. 1 - 5;
Tatbestand
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