LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.03.2014
L 1 R 13/12
Normen:
SGB VI § 256a Abs. 1 S. 1; SGB VI § 256a Abs. 2 S. 1-2; SGB VI § 256a Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 46 KN 90035/07

Berücksichtigung zusätzlicher im Beitrittsgebiet erzielter Arbeitsverdienste bei der RentenberechnungBeweislast des Versicherten für Verdienste im Beitrittsgebiet

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen L 1 R 13/12

DRsp Nr. 2014/11846

Berücksichtigung zusätzlicher im Beitrittsgebiet erzielter Arbeitsverdienste bei der Rentenberechnung Beweislast des Versicherten für Verdienste im Beitrittsgebiet

Der Versicherte trägt die Beweislast für Verdienste im Beitrittsgebiet.

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 14. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 256a Abs. 1 S. 1; SGB VI § 256a Abs. 2 S. 1-2; SGB VI § 256a Abs. 3 S. 3;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Berücksichtigung zusätzlicher Arbeitsverdienste für den Zeitraum vom 15. Mai 1961 bis zum 16. Juli 1963 bei der Rentenberechnung.