Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung vorläufig gewährter Ausbildungsförderung und begehrt hierfür die Berücksichtigung von Vorausleistungen nach Ende des Bewilligungszeitraumes.
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