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Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Berechnung des Altersrente des Klägers nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) auch Zeiten der Weiterversicherung seiner Ehegattin aufgrund ihrer Erklärung nach § 27 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) zu berücksichtigen sind.
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