LAG Nürnberg, vom 27.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 636/12
ArbG Würzburg, vom 05.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 261/12
Berücksichtigung von Nachtarbeitsstunden bei der Gewährung von ZusatzurlaubstagenBerücksichtigung von Wechselschichtarbeit bei der Berechnung des Zusatzurlaubs für je vier zusammenhängende Monate Schichtarbeit
BAG, Urteil vom 07.07.2015 - Aktenzeichen 10 AZR 939/13
DRsp Nr. 2015/18278
Berücksichtigung von Nachtarbeitsstunden bei der Gewährung von ZusatzurlaubstagenBerücksichtigung von Wechselschichtarbeit bei der Berechnung des Zusatzurlaubs für je vier zusammenhängende Monate Schichtarbeit
Orientierungssätze:1. Nachtarbeitsstunden bleiben gemäß § 27 Abs. 3.1 Satz 2 TVöD-B für Zusatzurlaubstage unberücksichtigt, wenn sie in Zeiträumen geleistet wurden, für die dem Arbeitnehmer Zusatzurlaub wegen Wechselschicht- oder Schichtarbeit gemäß § 27 Abs. 1 Buchst. a oder Buchst. b TVöD-B zusteht.2. Die Zeiträume iSd. § 27 Abs. 3.1 Satz 2 TVöD-B sind nicht auf das Kalenderjahr beschränkt. Die Nachtarbeitsstunden bleiben auch dann unberücksichtigt, wenn sich der zwei- oder viermonatige Zeitraum gemäß § 27 Abs. 1 Buchst. a oder Buchst. b TVöD-B über den Jahreswechsel erstreckt.3. Wechselschichtarbeit im Sinne von § 7 Abs. 1TVöD-B erfüllt zugleich die Voraussetzungen von Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2TVöD-B und ist deshalb bei der Berechnung des Zusatzurlaubs für je vier zusammenhängende Monate Schichtarbeit gemäß § 27 Abs. 1 Buchst. b TVöD-B berücksichtigungsfähig.
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