Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 24. Mai 2016 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brake geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die vollstreckbare Urkunde des Jugendamts A über die Verpflichtung zum Unterhalt vom 8. Dezember 2012, Urkundenregister Nummer xx/2014 wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab dem 15. Dezember 2014 nicht mehr verpflichtet ist, einen monatlichen Unterhalt an die Antragsgegnerin zu zahlen.
2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den für die Zeit von Dezember 2014 bis einschließlich Juni 2015 erhaltenen Unterhalt in Höhe von 1.330 Euro an den Antragsteller zurückzuzahlen.
3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
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