Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit von der Rechtskraft der Scheidung bis einschließlich April 1994 und laufenden Unterhalts in Höhe von monatlich 726,00 DM ab 1. Mai 1994 in Anspruch.
Die am 15. Dezember 1967 geschlossene Ehe der Parteien ist seit dem 6. November 1992 rechtskräftig geschieden. Aus ihrer Ehe sind drei inzwischen volljährige Töchter hervorgegangen:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|