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Der antragstellende Arbeitgeber begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl und die Feststellung, dass ein Betriebsratsbeschluss über die Freistellung von vier Betriebsratsmitgliedern unwirksam ist. Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Ermittlung der Zahl der Betriebsratsmitglieder und der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder die im Betrieb des Arbeitgebers tätigen Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen sind.
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