LAG Niedersachsen - Urteil vom 03.02.2006
10 Sa 1378/05 B
Normen:
BeamtVÜV § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 20.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 707/04

Berücksichtigung von Dienstzeiten im Beitrittsgebiet als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Dienstordnungsangestellten

LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2006 - Aktenzeichen 10 Sa 1378/05 B

DRsp Nr. 2006/20073

Berücksichtigung von Dienstzeiten im Beitrittsgebiet als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Dienstordnungsangestellten

»§ 3 BeamtVÜV gilt auch für einen Dienstordnungsangestellten, der das Dienstordnungsverhältnis mit einem Sozialversicherungsträger im alten Bundesgebiet beendet hat, mehr als ein Jahr Aufbauhilfe im Beitrittsgebiet geleistet hat und anschließend unter Beendigung des Dienstordungsverhältnisses im Beitrittsgebiet und unter Begründung eines neuen Dienstordnungsverhältnisses mit einem Sozialversicherungsträger ins alte Bundesgebiet zurückkehrt, wenn dort der Versorgungsfall eintritt.«

Normenkette:

BeamtVÜV § 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe des dem Kläger zustehenden Ruhegehaltssatzes.