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Der als Arzt für Urologie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger wendet sich gegen Arzneikostenregresse für die Quartale II/1993 bis I/1994 in Höhe von 31.478,11 DM. In den streitbefangenen Quartalen überschritten seine Verordnungskosten den Durchschnitt der Arztgruppe um 84 %, 116 %, 85 % und 85 %. Der beklagte Beschwerdeausschuss setzte Regresse in Höhe von 7,5 % bzw 13,5 % (im Quartal III/1993) fest und führte die Überschreitungen des Klägers damit auf 71 % gegenüber dem Fachgruppendurchschnitt zurück.
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