Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz wegen Mobbings.
Er war in der Zeit vom 15.07.1999 bis zum 31.10.2003 als Paketzusteller beschäftigt. Seit dem 01.07.2002 ist seine Schwerbehinderung anerkannt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete durch Aufhebungsvertrag vom 13.10.2003, wonach dem Kläger unter anderem eine Abfindung in Höhe von 22.500,00 EUR brutto gezahlt wurde.
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