Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 30. Januar 2012 teilweise abgeändert. Die vom Beklagten zu zahlenden monatlichen Raten werden anderweitig auf 225,00 EUR festgesetzt.
Ein Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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