Berücksichtigung eines Sanierungsgewinns beim Gesamteinkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung
SG Leipzig, vom 22.12.2009 - Aktenzeichen S 8 KR 144/08
DRsp Nr. 2010/22746
Berücksichtigung eines Sanierungsgewinns beim Gesamteinkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch ein Sanierungsgewinn ist Arbeitseinkommen und bei der Prüfung des Zugangs zur Familienversicherung zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]