Berücksichtigung eines Erstattungsanspruchs bei der Verrechnung einer Rentennachzahlung
SG Dresden, Urteil vom 27.04.2005 - Aktenzeichen S 8 RJ 328/03
DRsp Nr. 2008/17113
Berücksichtigung eines Erstattungsanspruchs bei der Verrechnung einer Rentennachzahlung
Die Verrechnungsgrenze nach den §§ 52, 51 Abs. 2SGB I ist nach Abzug eines Erstattungsanspruchs gemäss § 103SGB X zu ermitteln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]