LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 18.04.2024
L 8 SO 69/22
Normen:
XII § 19 Abs. 2; SGB XII § 41 Abs. 1; SGB XII § 41 Abs. 2 S. 1 und 2; SGB XII § 44a Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 07.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 81 SO 440/21

Berücksichtigung einer Zuwendung aus einem US-amerikanischen Konjunkturpaket (American Rescue Plan of 2021) als sozialhilferechtliches Einkommen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.04.2024 - Aktenzeichen L 8 SO 69/22

DRsp Nr. 2024/7169

Berücksichtigung einer Zuwendung aus einem US-amerikanischen Konjunkturpaket ("American Rescue Plan of 2021") als sozialhilferechtliches Einkommen

1. Im Zusammenhang mit der Gewährung von Grundsicherungsleistungen ist eine zugeflossene US-amerikanische Beihilfe aus dem "American Rescue Plan" als einmalige Einnahme gemäß § 82 Abs. 1 und 7 SGB XII zu berücksichtigen. 2. Leistungen aus dem "American Rescue Plan of 2021" unterliegen keiner eindeutigen Zweckbestimmung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 7. Juni 2022 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

XII § 19 Abs. 2; SGB XII § 41 Abs. 1; SGB XII § 41 Abs. 2 S. 1 und 2; SGB XII § 44a Abs. 5 S. 1;

Tatbestand

Im Streit ist die Berücksichtigung einer Zuwendung aus einem US-amerikanischen Konjunkturpaket ("American Rescue Plan of 2021") als sozialhilferechtliches Einkommen für den Zeitraum von August bis November 2021.