Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 7. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Berücksichtigung einer Zuwendung aus einem US-amerikanischen Konjunkturpaket ("American Rescue Plan of 2021") als sozialhilferechtliches Einkommen für den Zeitraum von August bis November 2021.
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