LFZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; MuSchG § 11 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1998, 49
NZS 1998, 32
SozR 3-7860 § 10 Nr. 5
Berücksichtigung einer Gewinnbeteiligung im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LFZG
BSG, Urteil vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 1 RK 13/96
DRsp Nr. 1997/9397
Berücksichtigung einer Gewinnbeteiligung im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3LFZG
1. Nicht zu den Aufwendungen, die dem Arbeitgeber im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3LFZG zu erstatten sind, gehört eine Gewinnbeteiligung, die der Arbeitnehmerin auch dann ungekürzt zusteht, wenn ihre Tätigkeit im Verlauf des Jahres wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG unterbrochen war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
LFZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; MuSchG § 11 Abs. 1 ;
Gründe:
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