1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 14.3.2016 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die weitere Beteiligte zu 3.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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