Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dorsten vom 21.04.2018 abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H in E bewilligt.
I.
Im vorliegenden Verfahren zwischen zwei getrennt lebenden Partnerinnen ging es um die Zuweisung eines PKW im Wege der einstweiligen Anordnung. Das Verfahren wurde durch Vergleich vom 28.11.2017 beendet.
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