Auf die Berufung des früheren Soldaten wird das Urteil der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 7. März 2012 abgeändert:
Das Beförderungsverbot für die Dauer von achtundvierzig Monaten verbunden mit einer Kürzung der Dienstbezüge um ein Zwanzigstel für die Dauer von achtundvierzig Monaten wird aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die dem früheren Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden unter Abänderung des Urteils der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 7. März 2012 dem Bund auferlegt.
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