Die sofortige Beschwerde der ehemaligen anwaltlichen Klägervertreter und Antragsteller des Kostenfestsetzungsantrags vom 25.10.2012 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.09.2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
I. Die Beschwerdeführer vertraten den Kläger in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren Arbeitsgericht Köln
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