LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2014
L 11 R 1699/12
Normen:
SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 04.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 2366/11

Berücksichtigung des Besuchs einer Berufsfachschule als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen L 11 R 1699/12

DRsp Nr. 2014/4366

Berücksichtigung des Besuchs einer Berufsfachschule als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 04.04.2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Besuch einer Berufsfachschule im Versicherungsverlauf des Klägers als Anrechnungszeit vorzumerken ist.