AVG § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; RVO § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 252 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BSGE 70, 220
SozR 3-2600 § 252 Nr. 1
Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer versicherungspflichtigen Lehrzeit als Anrechnungszeit
BSG, Urteil vom 31.03.1992 - Aktenzeichen 4 RA 3/91
DRsp Nr. 1998/7604
Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer versicherungspflichtigen Lehrzeit als Anrechnungszeit
1. Sofern die begrenzte Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer versicherungspflichtigen Lehrzeit generell unvermeidbar, durch die Organisation bedingt typisch und in diesem Sinne häufig ist, ist sie auch eine Anrechnungszeit (Abweichung von BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 66/81 = SozR 2200 § 1259 Nr. 66, Abgrenzung von BSG vom 17.12.1986 - 11a RA 39/85 = SozR aaO Nr. 97). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AVG § 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; RVO § 1259 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. a, § 252 Abs. 4 ;
Gründe:
I. Streitig ist die Vormerkung einer Ausfallzeit (Anrechnungszeit).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.