Der Senat beabsichtigt zu entscheiden:
Bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§
Der Senat fragt bei dem Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs an, ob an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.
I.
1. Das Verfahren 2 StR 137/14
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|