Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. August 2015 - RO 1 K 14.1395 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Der Antrag des Klägers' die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen' bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Zwei-Monats-Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe' auf deren Prüfung der Senat grundsätzlich beschränkt ist' liegen nicht vor (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO).
1. An der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
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