I.
Die Klägerin richtet sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Höhe der Ratenzahlungsverpflichtung im Rahmen der ihr bewilligten Prozesskostenhilfe.
Das Arbeitsgericht bewilligte der Klägerin mit Beschluss vom 29. 11. 2017 Prozesskostenhilfe für ihre Klage und für ihre Rechtsverteidigung gegen die Widerklage der Beklagten. Ihr wurde Frau Rechtsanwältin P.-A. als Prozessbevollmächtigte beigeordnet. Das Arbeitsgericht ordnete eine monatliche Ratenzahlungsverpflichtung iHv. 145,00 Euro an.
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